Über uns

Ihre DGS Stiftung

Die DGS Stiftung fördert gemeinnützige und
wohltätige Zwecke.

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Die DGS Stiftung fördert gemeinnützige und
wohltätige Zwecke.

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Ihre DGS Stiftung

Die DGS Stiftung fördert gemeinnützige und
wohltätige Zwecke.

Ein Leben miteinander

Unsere Idee ist es, einen Ort für Menschen zu schaffen in dem sie sowohl leben, wohnen und arbeiten können und wo sie mit Freude anderen Menschen begegnen und sich austauschen. Ein Ort der Begegnung, der Nachbarschaftshilfe und ein Ort der Verbundenheit. Pohlmeyers Hof bietet Raum zum Leben im „Quartier“ in barrierefreien, behindertengerechten Wohnungen (zum Teil mit Assistenzleistung), Raum zum Begegnen und Arbeiten im Hofladen und dazugehörigem Cafe.

Ein Leben miteinander

Unsere Idee ist es, einen Ort für Menschen zu schaffen in dem sie sowohl leben, wohnen und arbeiten können und wo sie mit Freude anderen Menschen begegnen und sich austauschen. Ein Ort der Begegnung, der Nachbarschaftshilfe und ein Ort der Verbundenheit. Pohlmeyers Hof bietet Raum zum Leben im „Quartier“ in barrierefreien, behindertengerechten Wohnungen (zum Teil mit Assistenzleistung), Raum zum Begegnen und Arbeiten im Hofladen und dazugehörigem Cafe.

Stiftung &
Förderung

Unter dem Dach der Dienstleistungsgruppe Salzkotten hat Manfred Gubitz am 23.10.2006 die DGS-Stiftung gegründet. Der Gründungsstifter verfolgt das Ziel, viele Gleichgesinnte zu finden, um einen möglichst hohen Kapitalstock anzusammeln, aus dessen Erträgen gemeinnützige und wohltätige Zwecke gefördert werden.

Die selbstständige Stiftung unterliegt der staatlichen Finanzaufsicht und wird durch ein Kuratorium begleitet, das über die zweckgebundene Verwendung der Stiftungserträge entscheidet. In der Rubrik Projekte stellen wir Ihnen gern einige unserer geförderten Maßnahmen vor.

Stiftung &
Förderung

Unter dem Dach der Dienstleistungsgruppe Salzkotten hat Manfred Gubitz am 23.10.2006 die DGS-Stiftung gegründet. Der Gründungsstifter verfolgt das Ziel, viele Gleichgesinnte zu finden, um einen möglichst hohen Kapitalstock anzusammeln, aus dessen Erträgen gemeinnützige und wohltätige Zwecke gefördert werden.

Die selbstständige Stiftung unterliegt der staatlichen Finanzaufsicht und wird durch ein Kuratorium begleitet, das über die zweckgebundene Verwendung der Stiftungserträge entscheidet. In der Rubrik Projekte stellen wir Ihnen gern einige unserer geförderten Maßnahmen vor.

Was ist Stiften?

Stiften bedeutet, einen gewissen Betrag als Kapital in die Stiftungsgesellschaft einzubringen.

Die Erträge Ihrer Zustiftung kommen allgemein oder einem bestimmten Bereich bzw. Projekt zugute. Der Vorteil des Stiftens gegenüber dem Vorgang des Spendens ist, dass die Erträge, welche sich aus dem Stiftungskapital ergeben, Jahr für Jahr eben diesem Projekt zugeführt werden. Somit ist es keine einmalige Zahlung, sondern eine dauerhafte Zuführung.

Was ist Stiften?

Stiften bedeutet, einen gewissen Betrag als Kapital in die Stiftungsgesellschaft einzubringen.

Die Erträge Ihrer Zustiftung kommen allgemein oder einem bestimmten Bereich bzw. Projekt zugute. Der Vorteil des Stiftens gegenüber dem Vorgang des Spendens ist, dass die Erträge, welche sich aus dem Stiftungskapital ergeben, Jahr für Jahr eben diesem Projekt zugeführt werden. Somit ist es keine einmalige Zahlung, sondern eine dauerhafte Zuführung.

So stiften
Sie Gutes

Ein von Ihnen gewählter Geldbetrag wird auf das Stiftungskonto überwiesen. Auf Wunsch bestätigen wir Ihnen gern Ihre Zustiftung. Die DGS-Stiftung legt viel Wert auf eine transparente Information und persönliche Beratung, als Stifter sind Sie herzlich zu uns nach Salzkotten eingeladen.

So stiften Sie Gutes

Ein von Ihnen gewählter Geldbetrag wird auf das Stiftungskonto überwiesen. Auf Wunsch bestätigen wir Ihnen gern Ihre Zustiftung. Die DGS-Stiftung legt viel Wert auf eine transparente Information und persönliche Beratung, als Stifter sind Sie herzlich zu uns nach Salzkotten eingeladen.

Schwerpunkte
der DGS Stiftung

Eine Stiftungseinrichtung erfüllt in erster Linie gemeinnützige Zwecke. Die DGS-Stiftung unterstützt gezielt Projekte in den Bereichen:

• Erziehung und Bildung
• Jugend- und Sozialarbeit
• Umwelt- und Naturschutz
• Wissenschaft und Forschung
• Sport und Gesundheitswesen

Weiterhin werden Maßnahmen für hilfsbedürftige Personen, gemeinnützig anerkannte Vereine und mildtätige Zwecke entwickelt und unterstützt.

Schwerpunkte
der DGS Stiftung

Eine Stiftungseinrichtung erfüllt in erster Linie gemeinnützige Zwecke. Die DGS-Stiftung unterstützt gezielt Projekte in den Bereichen:

• Erziehung und Bildung
• Jugend- und Sozialarbeit
• Umwelt- und Naturschutz
• Wissenschaft und Forschung
• Sport und Gesundheitswesen

Weiterhin werden Maßnahmen für hilfsbedürftige Personen, gemeinnützig anerkannte Vereine und mildtätige Zwecke entwickelt und unterstützt.

So stiften Sie steuerlich richtig

Der Staat unterstützt mit Steuervergünstigungen die Tätigkeit und die Errichtung von Stiftungen, die das Gemeinwohl fördern. Stiftungen, die gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke im Sinne der Bestimmungen der Abgabenordnung erfüllen, sind von der Körperschafts-, Gewerbe- und Vermögenssteuer befreit. Ihre Ausstattung mit Vermögen und spätere Zuwendung unterliegen nicht der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.

Der Stifter profitiert von einer Vielzahl von Steuervorteilen, dennoch sollte Folgendes beachtet werden:
Rückwirkend zum 01.01.2007 beträgt der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen 1.000.000 Euro und gilt auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.

Der Betrag kann entweder einmalig in einer Summe oder in Teilbeträgen, verteilt auf einen Zehnjahreszeitraum, steuerlich wirksam gestiftet werden.

Zusätzlich sind Ausgaben (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne von §§ 52 bis 54 AO bis zu einer Höhe von 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze zuzüglich der Aufwendungen für Löhne und Gehälter innerhalb eines Kalenderjahres steuerlich abzugsfähig.

Der Spendenabzugsbetrag ist unbegrenzt vortragsfähig.
Beide Abzugsmöglichkeiten gelten selbstverständlich in gleicher Weise für den Ehegatten, wenn getrennte Steuerveranlagungen vereinbart wurden.

So stiften Sie
steuerlich richtig

Der Staat unterstützt mit Steuervergünstigungen die Tätigkeit und die Errichtung von Stiftungen, die das Gemeinwohl fördern. Stiftungen, die gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke im Sinne der Bestimmungen der Abgabenordnung erfüllen, sind von der Körperschafts-, Gewerbe- und Vermögenssteuer befreit. Ihre Ausstattung mit Vermögen und spätere Zuwendung unterliegen nicht der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.

Der Stifter profitiert von einer Vielzahl von Steuervorteilen, dennoch sollte Folgendes beachtet werden:
Rückwirkend zum 01.01.2007 beträgt der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen 1.000.000 Euro und gilt auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr. Der Betrag kann entweder einmalig in einer Summe oder in Teilbeträgen, verteilt auf einen Zehnjahreszeitraum, steuerlich wirksam gestiftet werden.

Zusätzlich sind Ausgaben (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne von §§ 52 bis 54 AO bis zu einer Höhe von 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze zuzüglich der Aufwendungen für Löhne und Gehälter innerhalb eines Kalenderjahres steuerlich abzugsfähig.

Der Spendenabzugsbetrag ist unbegrenzt vortragsfähig.
Beide Abzugsmöglichkeiten gelten selbstverständlich in gleicher Weise für den Ehegatten, wenn getrennte Steuerveranlagungen vereinbart wurden.

Kooperationspartner der DGS Stiftung

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